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Brandschutzplanung und Brandschutznachweise
Der Brandschutznachweis in Bayern. Wann ist er erforderlich?
Der Brandschutznachweis ist eine objektbezogene Bauvorlage, mit der nachgewiesen wird, dass die baurechtlichen Belange in Bezug auf den Brandschutz eingehalten werden.
Entsprechend § 3 BauVorlV ist der Nachweis des Brandschutzes immer dann vorzulegen, soweit er bauaufsichtlich geprüft wird und nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist. Die grundsätzliche Erfordernis für Bauvorhaben Bauvorlagen anzufertigen ergibt sich aus Art. 62 (1) BayBO (Bayerische Bauordnung):
Wenn also ein Bauvorhaben nicht verfahrensfrei ist, dann muss grundsätzlich ein Nachweis des Brandschutzes erfolgen.
Anzumerken ist hier zudem, dass häufig die Begriffe „Brandschutznachweis“ und „Brandschutzkonzept“ gleichbedeutend benutzt werden.
Die Unterlagen müssen in jedem Fall bis spätestens zum Baubeginn vorliegen.
Dies wird in der Baubeginnsanzeige abgefragt. Der Nachweis selbst wird von der Genehmigungsbehörde nicht geprüft. Im Falle eines Schadens aber schon.
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§ 11 BauVorlV
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